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Allgemeine Geschäftsbedingungen Alba Publikation & Alba Fachverlag
| § 1 Geltungsbereich | | Die ALBA-Verlage führen die Bestellung nach den zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen AGB aus. Die AGB stehen Ihnen auf der Homepage zur Verfügung und werden Ihnen auf Wunsch auch zugesandt. | | | | § 2 Vertragsabschluss | | (1) | Der Vertrag kommt mit Zusendung der Ware zustande. | | (2) | Wir behalten uns vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen und bei negativem Ergebnis vom Vertrag zurückzutreten. | | (3) | Preisänderungen, auf die wir keinen Einfluss haben, bleiben auch nach Vertragsschluss vorbehalten. | | (4) | Für den Fall, dass die Ware für einen erheblichen Zeitraum nicht verfügbar ist oder Datenbankfehler vorliegen, können wir die Bestellung nicht ausführen und behalten uns den Rücktritt vor. Hierüber werden Sie selbstverständlich unverzüglich informiert. | | | | § 3 Ihr Recht auf Widerruf | | (1) | Sie können diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware per Brief, Fax oder auf einem sonstigen dauerhaften Datenträger ohne Angabe von Gründen widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Statt eines Schreibens können Sie uns auch die Ware innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung an folgende Adresse zurücksenden: Alba Publikation Alf Teloeken GmbH & Co. KG
Alba Fachverlag GmbH & Co. KG
Am Meerkamp 20
40667 Meerbusch
| | (2) | Unfrei eingesandte Rücksendungen können wir nicht annehmen. | | (3) | Wir erstatten Ihnen nach Eingang der Ware umgehend den Kaufpreis auf Ihr angegebenes Konto, sofern der Rechnungsbetrag bereits auf eines unserer Konten überwiesen wurde. | | (4) | Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Audio-Video-Aufzeichnungen oder Software, die von Ihnen entsiegelt wurde, ferner nicht bei Produkten, die nach Ihrer Kundenspezifikation angefertigt wurden (z.B. Books on Demand; Individualbuch) und Leistungen, die Ihnen online (z.B. Software zum Download) übermittelt wurden. | | (5) | Bei erkennbaren Benutzerspuren bzw. aus der Schutzverpackung entnommenen Büchern, Videos und Kalendern, behalten wir uns ausdrücklich vor Ersatz zu verlangen. Auch der Wert der Gebrauchsüberlassung, z.B. das Lesen eines Buches, bis zur Rücksendung ist zu vergüten. Dies kann in der Regel Ihre Verpflichtung zur Zahlung des vollen Kaufpreises begründen. Dies gilt auch bei Verlust. | | | | § 4 Lieferung, Zölle und Versandkosten | | (1) | Das Versandrisiko liegt beim Besteller. | | (2) | Die Lieferzeit richtet sich nach den Angaben auf dem Online-Bestellformular bzw. den sonstigen Angaben auf der Homepage. Die Lieferfrist kann sich bei Eintritt von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren, in angemessenen Umfang verlängern. | | (3) | Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. | | (4) | Wir liefern versandkostenfrei innerhalb Deutschlands ab einem Bestellwert von 30 €. Ins Ausland liefern wir nur gegen Vorauskasse. Die Versandkosten können der Vorausrechnung entnommen werden. Sofern vom Besteller nicht ausdrücklich anders gewünscht, wählen wir die kostengünstigste Versandart. | | (5) | Bei Wareneinfuhren in Länder außerhalb der EU können Einfuhrabgaben anfallen. Diese variieren in verschiedenen Zollgebieten und sind vom Kunden selbst zu tragen. | | | | § 5 Zahlungsbedingungen | | (1) | Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller bestehenden Forderungen unser Eigentum. | | (2) | Sie können per Überweisung oder im Lastschriftverfahren zahlen. | | (3) | Der Kaufpreis ist sofort ohne Abzug von Skonto fällig. | | (4) | Die Aufrechnung, Wandelung oder Minderung ist nur zulässig, wenn Ihre Forderung schriftlich von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, wenn Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. | | (5) | Bei Zahlungsverzug sind wir, ohne weitere Mahnung, zur Erhebung von Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechtigt. | | (6) | Vertrags- und Rechnungswährung ist der Euro. | | | | § 6 Haftung und Gewährleistung | | (1) | Treten von uns zu vertretende Mängel an gelieferten Waren auf, so werden wir in angemessener Zeit für die Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung sorgen. Sie können jedoch wahlweise den Kauf rückgängig machen, wenn eine unzumutbare Verzögerung oder Unmöglichkeit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung auftritt. | | (2) | Wir haften für verschuldete Schäden bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Darüber hinaus besteht eine Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen. | | (3) | Für den Fall einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Hauptleistungspflicht beschränkt sich die Haftung höchstens bis zum typischerweise vorhersehbaren Schaden, der den Kaufpreis im Regelfall nicht überschreitet und auf Schäden an der bestellten Ware begrenzt ist. | | | | § 7 Datenschutz | | (1) | Sie stimmen der Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der uns im Rahmen des Bestellvorgangs überlassenen personenbezogenen Daten für vertragliche Zwecke und auf Grundlage der Datenschutzbestimmungen ausdrücklich zu. | | | | § 8 Sonstiges | | (1) | Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Düsseldorf. Ist der Käufer Kaufmann, kann ALBA ihn auch an seinem Sitz verklagen. | | (2) | Vertragsänderungen und die Änderung dieser AGB einschließlich dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die übrige Wirksamkeit des Vertrages und dieser AGB.
ALBA Publikation GmbH & Co. KG
ALBA Fachverlag GmbH & Co. KG
Am Meerkamp 20
40667 Meerbusch
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Gültig ab 10.10.2000
| Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften | |
1.„Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszufahren ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für die grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlungen leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber vierzehn Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
17. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.
18. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
19. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
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| Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages | |
a) Für unleserlich geschriebene Anzeigentexte, telefonisch aufgegebene Anzeigen, telefonisch erteilte Korrekturen oder verstümmelte Telefaxübermittlung wird keine Gewähr für die Richtigkeit der Wiedergabe übernommen. Die Übernahme digitaler Anzeigen ist nur nach den Richtlinien des Verlages möglich. Bitte fordern Sie das gesonderte Merkblatt mit den Angaben zur Übertragung und den Preisen an. Verfilmungskosten und auf Wunsch gefertigte Digital- oder Analogproofs werden zu Selbstkosten weiterberechnet. Eine Gewährleistung bei Nichtbeachtung der Verlags-Richtlinien ist ausgeschlossen.
b) Stornierungen oder Auftragsänderungen (Format, Farbe etc.) müssen schriftlich bis zum Anzeigenschlusstermin vorliegen. Bei bereits produzierten Druckunterlagen werden die angefallenen Kosten weiterberechnet.
c) Für Anzeigen in den Rubriken „Kleine-Bahn-Börse“, „Fahrplan“ und „Terminkalender“ werden keine Auftragsbestätigungen erstellt. Alle anderen Anzeigenaufträge sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag rechtsverbindlich.
d) Bei Fließtextanzeigen, Terminkalenderanzeigen und Fahrplananzeigen besteht kein Anspruch auf ein Belegexemplar bzw. eine Belegseite.
e) Plazierungsbestätigungen gelten nur unter Vorbehalt und können aus technischen Gründen geändert werden. In solchen Fällen kann der Verlag nicht haftbar gemacht werden.
f) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber keine Ansprüche bei ungenügendem Abdruck der Anzeige.
g) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen und Daten. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen. Der Verlag wendet bei der Entgegennahme und Prüfung der Anzeigenunterlagen die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet aber nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wurde.
h) Der Auftraggeber hat bei Wiederholungsanzeigen den richtigen Abdruck sofort bei Erscheinen zu prüfen. Der Verlag erkennt Ersatzansprüche oder Zahlungsminderung nicht an, wenn bei Wiederholungen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass nach der Veröffentlichung eine sofortige Richtigstellung erfolgt ist.
i) Beilagen und Beihefter dürfen keine Fremdanzeigen enthalten. Die Durchführung des Auftrages ist von der Vorlage eines Musters abhängig, das dem Verlag spätestens zum Anzeigenschlusstermin vorliegen muss.
j) Lieferscheine für angelieferte Beilagen und Beihefter werden nur unter Vorbehalt unterschrieben, da ein sofortiges Auszählen unmöglich ist. Der Verlag haftet nicht für eventuelle Differenzen zwischen bestellter und angelieferter Menge.
k) Beihefter und Beilagen müssen für eine maschinelle Bearbeitung geeignet sein. Ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz entfällt, wenn durch den Einheftungsvorgang die Sauberkeit des Prospektes leidet.
l) Die allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen gelten sinngemäß auch für Beikleber, Beihefter, Beilagen und Sonderinsertionsformen.
m) Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene Daten werden per EDV gespeichert.
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| Berücksichtigung finden außerdem: | |
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